Geschäftsordnung
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der Sektion Endoskopie der Die Sektion Endoskopie der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten ist durch Fusionsvertrag vom 12.09.87 zwischen der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und der Deutschen Gesellschaft für gastroenterologische Endoskopie entstanden. § 1 Zweck der Sektion Endoskopie Die Sektion Endoskopie vertritt die gastroenterologische Endoskopie in der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten durch Förderung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit, durch wissenschaftliche Veröffentlichung und durch Veranstaltungen von Tagungen, Seminaren und praktischen Kursen. Sie fördert die Fortbildung gastroenterologisch-endoskopisch tätiger Ärzte und in der gastroenterologischen Endoskopie tätige Angehörige von nicht-ärztlichen Assistenzberufen. Entsprechend dem Fusionsvertrag ist die Sektion bei den Jahrestagungen der Gesellschaft im bisherigen Umfang durch wissenschaftliche Sitzungen und Seminare vertreten. Dazu macht die Sektion Endoskopie entsprechende Vorschläge. § 2 Organe der Sektion Die Organe der Sektion sind: § 3 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Sektionsvorsitzenden, dem Sektionsvorsitzendem der vorhergehenden Amtsperiode, dem designierten Sektionsvorsitzendem für die kommende Amtsperiode und dem Sekretär sowie dessen Stellvertreter. Die Amts-periode des Vorsitzenden beträgt 1 Jahr, die des Sekretärs sowie dessen Stellver-treters 5 Jahre. Der Vorstand vertritt die Sektion Endoskopie - je zwei Mitglieder von ihm sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten wird die Sektion Endoskopie durch ihren Sektionsvorsitzenden und Sekretär vertreten. § 4 Der Beirat Der Beirat berät gemeinsam mit dem Vorstand über die Richtlinien für die Arbeit der Sektion. Jedes Beiratsmitglied sollte in mindestens einer Arbeitsgruppe aktiv mitarbeiten. Zum Beirat gehören: Der Vorsitzende der DGVS wird zu allen Sitzungen des Beirats schriftlich eingeladen. Die Amtsperiode der Beiratsmitglieder beträgt 5 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Den Vorsitz des Beirates übt der Sektionsvorsitzende oder, bei seiner Verhinderung, der Sekretär aus. Sitzungen des Beirates werden im Auftrag des Vorsitzenden durch den amtierenden Sekretär einberufen. Sie müssen ferner einberufen werden, wenn ein Viertel der Beiratsmitglieder dies beantragt. Für eine Übergangsperiode repräsentieren die bisherigen, gewählten Mitglieder der Sektion bis zum Ablauf ihrer Amtsperiode den Beirat der Sektion. Aufgabe des Beirates ist es, aus den eingereichten Vorschlägen der Mitglieder jeweils einen oder mehrere Kandidaten für das Amt des Sektionsvorsitzenden und ggf. Sekretärs sowie maximal 5 Kandidaten für den Beirat auszuwählen und der Mitgliederversammlung vorzuschlagen. Der Beirat wählt mit einfacher Stimmenmehrheit den Vertreter des ständigen Sekretärs sowie den Vertreter der Sektion in der Schriftleitung der Zeitschrift für Gastroenterologie für die Dauer von 5 Jahren in geheimer Wahl. | § 5 Mitgliederversammlung und Wahlen Im Rahmen der Mitgliederversammlung der DGVS berichtet der Vorsitzende der Sektion Endoskopie oder, bei dessen Verhinderung, der Sekretär über die aktuellen Entwicklungen des letzten Jahres innerhalb der Sektion. Darüber hinaus werden im Rahmen der erforderlichen Neuwahlen der Sektionsvorsitzende für die übernächste Amtsperiode, Beiratsmitglieder, ggf. der Sekretär der Sektion durch die Mitglieder gewählt. Für die Neuwahlen holt der Vorstand mindestens 3 Monate vor der Mitgliederversammlung schriftlich Kandidatenvorschläge bei den Mitgliedern ein. Aus den eingegangenen Vorschlägen benennt der Beirat der Sektion einen oder mehrere Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden bzw. des Sekretärs sowie maximal 5 Kandidaten für Beiratspositionen. Für alle Positionen kann die Mitgliederversamm-lung zusätzliche Vorschläge machen. Bei der Mitgliederversammlung entscheidet die einfache Stimmenmehrheit, eine Änderung der Geschäftsordnung kann nur mit ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen. Darüber hinaus fällt in die Zuständig-keit der Mitgliederversammlung die Beschlußfassung über Anträge, Geschäftsordnungsänderungen oder Auflösung der Sektion. § 6 Arbeitsgruppen Die Sektion richtet Arbeitsgruppen zum Thema a) Klinische Studien und Forschung § 7 Ehrenmitgliedschaft Ehrenmitglieder der Sektion können Personen werden, die sich im Rahmen des Beirates der Sektion oder aber in anderer Weise hohe Verdienste für die Entwick-lung der gastroenterologischen Endoskopie in Deutschland erworben haben. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag und nach Abstimmung im Beirat der Sektion. Die Ehrenmitglieder werden zu den Beiratssitzungen eingeladen, sind jedoch nicht stimmberechtigt. Genehmigt durch den Beirat der Sektion Endoskopie am 17.09.95, Berlin. Erlangen, 20. September 1995
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