NUB-Informationen

Bis zur korrekten Abbildung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode  (NUB) im deutschen DRG-System vergehen in der Regel mehr als  fünf Jahre. Um diese systemimmanente Innovationshemmung auszugleichen, hat der Gesetzgeber in §6 Abs. 2 der Krankenhausentgeltgesetzes ein Verfahren geschaffen, nach denen NUB’s auch vor der Systemimplementierung abgerechnet werden können. 

Bitte informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über das NUB-Procedere. Bei Fragen schreiben Sie uns unter info[at]dgvs[.]de .

 

Erfolgreiche Überprüfungsanträge 2008, 2009 und 2010

Die in den vergangenen Jahren gestellten Anträge zu:

  • Panitumumab
  • Sorafenib
  • Sunitinib
  • Catumaxomab
  • Magenschrittmacher

 

wurden im NUB-Verfahren mit dem Status 1 bewertet und sind im OPS-Katalog nun einer ICPM zugeordnet.

Sie können entsprechend als Zusatzentgelt abgerechnet werden.

Weitere Informationen

Welche NUB´s beantragen Sie in diesem Jahr?

Erfolgreiche NUB’s gehören zu den wenigen Möglichkeiten, die das DRG-System bietet, Ressourcen gezielt in die Gastroenterologie zu lenken. Die DGVS verfolgt daher das Ziel, aktuelle Antragvorhaben im Sinne von Musteranträgen publik zu machen, damit ein neues Verfahren von möglichst vielen Anwendern zu Anerkennung beantragt wird. Die dadurch erst mögliche breite Datenbasis erleichtert die Implementierung im DRG-System.

Teilen Sie uns bitte mit, welche NUB’s Sie in diesem Jahr beantragen wollen, und stellen Sie bitte die Informationen zu Novität, Methodik und Patientenversorgung zu Verfügung. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an info[at]dgvs[.]de