NUB-Procedere

Wesentliche Voraussetzung zur Kostenerstattung eines NUB’s ist die Bestätigung des Instituts für  Entgelte im Krankenhaus (InEK), dass ein NUB tatsächlich neu und nicht im aktuellen DRG-System abgebildet ist. Liegt diese Bestätigung vor, kann das Krankenhaus mit den Kostenträgern über eine gesondertes Entgelt für das NUB verhandeln.

Jedes Krankenhaus (nicht jedoch Fachabteilungen, Fachgesellschaften, Hersteller) kann einen solchen Überprüfungsantrag an InEK stellen.

Aus den Anträgen muss klar und plausibel hervorgehen:

  • warum ein Verfahren als Neuheit anzusehen ist
  • welche Patienten behandelt werden sollen
  • welche Kosten mit dem Verfahren verbunden sind und
  • warum das Verfahren nicht (ausreichend) im DRG-System abgebildet ist.

Das Antragsformular und detaillierte Erläuterungen erhalten Sie auf der Homepage des InEK.

Die Antragstellung kann ausschließlich auf elektronischem Weg und in dem vorgegebenen, standardisierten Format erfolgen. Ausschließlich formal und inhaltlich korrekt gestellte Anträge werden von InEK überprüft.