Leitlinien ersetzen kein Sachverständigengutachten
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Der für Arzthaftpflichtangelegenheiten zuständige 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 28.03.2008 zur rechtlichen Bedeutung von Leitlinien ärztlicher Fachgesellschaften Stellung genommen. Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände können danach nicht unbesehen mit dem zur Beurteilung eines Behandlungsfehlers gebotenen medizinischen Standard gleichgesetzt werden. | Sie können auch kein Sachverständigengutachten ersetzen und nicht ohne Weiteres als Maßstab für den Standard übernommen werden. Darauf wies die AWMF hin. |