Bericht zum GOÄ-Clearingverfahren der Bundesärztekammer (BÄK)
Am 5. März 2025 fand ein konstruktiver Austausch zwischen der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und der Bundesärztekammer (BÄK) im Rahmen des GOÄ-Clearingverfahrens statt. Die DGVS wurde durch Prof. Dr. med. Jörg Albert (Vorstand Gesundheitsökonomie der DGVS), Dr. med. Ulrich Tappe (1. Vorsitzender des Berufsverbandes Niedergelassener Gastroenterologen, bng) und Prof. Dr. med. Dieter Schilling (Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft leitender gastroenterologischer Krankenhausärztinnen und -ärzte, ALGK) vertreten.
Hintergrund: GOÄ-Novelle und Clearing-Prozess
Das Verfahren zur Neugestaltung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) läuft bereits seit 2011 und hat über viele Entscheidungen im Rahmen der Ärztetage nunmehr eine Fassung, erhalten, welche 2022 mit einem konsentierten Abschluss der beteiligten Institutionen endete. Die zentrale Zielsetzung ist es, ärztliche Leistungen realitätsnah abzubilden. Nach Veröffentlichung des letzten Entwurfs für eine Novelle der GOÄ kam es zu viel Kritik (insbesondere der Leistungsbewertungen), aufgrund derer die Bundesärztekammer (BÄK) einen systematischen Clearing-Prozess einleitetet, um die über 100 Stellungnahmen zu sichten und zu bewerten. Bis zum Ärztetag in Leipzig im Mai 2025 sollen diese Ergebnisse weiter konkretisiert werden.
Beim gemeinsamen Austausch am 05. März betonte der Präsident der BÄK Dr. Klaus Reinhardt, dass die generelle Erhöhung des Gesamtvolumens der Privatversicherungen (PKV) um 13 % generell zu begrüßen sei, da dies als Signal einer besseren Vergütung für ärztliche Leistungen zu verstehen ist.
Ergebnisse für die Gastroenterologie
Die DGVS hatte in ihrer Stellungnahme zur GOÄ-Novelle eine grundsätzliche Unterstützung des Verfahrens signalisiert, jedoch spezifische Verbesserungen für gastroenterologische Leistungen angeregt. Die wichtigsten Ergebnisse aus dem Gespräch mit der BÄK:
- Funktionsdiagnostik: Anpassung der Vergütung für die High-Resolution-Manometrie
Ein zentraler Erfolg der Verhandlungen betrifft die High-Resolution-Manometrie des Ösophagus. Die DGVS konnte schlüssig darlegen, dass die laufenden Kosten der Sonden nicht über die Materialkostenerstattung gedeckt werden können, sondern in der Abrechnungsziffer selbst berücksichtigt werden müssen. Der BÄK-Vorstand und die Vertretung der Kassen folgten dieser Argumentation, sodass die Ziffer 3241um ca. 100 Euro entsprechend aufgewertet wird.
- Spezialisierte endoskopische Leistungen: Aufnahme in die GOÄ
Mehrere spezialisierte endoskopische Verfahren, die sich zum Teil allerdings erst in den letzten Jahren als Standard etabliert haben, sind bisher nicht explizit im GOÄ-Katalog enthalten. Diese werden derzeit über Analogziffern abgerechnet. Die BÄK bestätigte, dass für diese Leistungen nun offizielle Analog-Empfehlungen erarbeitet werden, falls die GOÄ neu in Leipzig von der Ärzteschaft angenommen wird. In einer zukünftigen Überarbeitung der GOÄ sollen diese Verfahren dann fest aufgenommen werden, um eine bessere Transparenz und Abrechnungssicherheit für gastroenterologische Fachärzte zu gewährleisten.
- Dynamische Weiterentwicklung der GOÄ
Die DGVS hatte sich in ihrer Stellungnahme nachdrücklich für eine regelmäßige Anpassung der GOÄ an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft ausgesprochen. Diesem Anliegen wird nun Rechnung getragen:
- Die GOÄ soll als „lebendes System“ gestaltet werden, sodass regelmäßig Anpassungen erfolgen.
- Neben der kontinuierlichen Anpassung der konsentierten Analogberechnungen soll dann auch eine kontinuierliche Anpassung des Leistungskataloges der GOÄ angestoßen werden, welcher aufgrund der Gesetzesregelung durch die politischen Organe (Bundestag/Bundesrat) zu bestätigent ist-
- Telemedizinische Leistungen können zukünftig grundsätzlich berücksichtigt, sofern die Inhalte dazu geeignet sind.
Fazit: Fortschritt für die Gastroenterologie in der GOÄ-Novelle
Die Gespräche mit der BÄK verliefen konstruktiv und haben gezeigt, dass wesentliche Anliegen der Gastroenterologie berücksichtigt wurden. Besonders die Anpassung der Manometrie-Vergütung und die geplante Aufnahme spezialisierter endoskopischer Verfahren sind wichtige Fortschritte. Zudem sind die geplanten regelmäßigen Updates der GOÄ ein entscheidender Schritt in Richtung einer modernen und flexiblen Vergütungssystematik.
Die DGVS wird den Prozess weiterhin aktiv begleiten und sich für die optimale Berücksichtigung gastroenterologischer Leistungen in der finalen Fassung der GOÄ einsetzen. Die Zeichen stehen auf eine positive Weiterentwicklung.