Informationen zur Einführung der Leistungsgruppen und Mindestvorhaltezahlen
Stand Januar 2025
Die Krankenhausreform schreitet voran, unabhängig vom Bruch der Ampel und den anstehenden Neuwahlen. Obwohl die Auswirkungen sich erst vage abzeichnen, möchten wir über den aktuellen Stand und die Aktivitäten der DGVS informieren.
Werden die Leistungsgruppen eingeführt?
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 12. Dezember 2024 wird die Krankenhausreform nach und nach umgesetzt. Vor allem die Bundesländer sind in diesem und im kommenden Jahr am Zug, die sogenannten Leistungsgruppen (LG) den Kliniken zuzuteilen. Die LG sollen künftig bundeseinheitlich Strukturvorgaben zu Personal und technischer Ausstattung in den Kliniken definieren. Nur Krankenhäuser, die LG zugeordnet bekommen, dürfen künftig entsprechende Leistungen und Behandlungen durchführen.
Wie sind die Leistungsgruppen definiert?
Eine erste Definition von 65 LG ist im KHVVG bereits enthalten (KHVVG S. 54; Anlage 1 zu § 135e SGBV). Allerdings sieht das Gesetz eine stetige Weiterentwicklung vor.
Insbesondere erfolgt eine Festlegung der Leistungsgruppen sowie ihrer Qualitäts- und Qualifikationskriterien anhand einer Rechtsverordnung, die eine Beschlussfassung bis 31. März 2025 und ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 erfahren soll. Nicht sicher ist allerdings, ob diese Fristen eingehalten werden können.
Welche Einschätzung hat die DGVS?
In der aktuellen Definition ist die LG Komplexe Gastroenterologie aus Sicht der DGVS unzureichend abgebildet. Zum einen fehlt bei der Definition der Mindestvoraussetzungen die ERCP, zum anderen ist die LG Komplexe Gastroenterologie als notwendige Standortvoraussetzung viszeralchirurgischer LG nicht oder nicht ausreichend abgebildet. Unsere zentralen Forderungen, die wie in den vergangenen zwei Jahren bereits mehrfach an die Akteure der Reform, insbesondere das BMG und den Minister, übermittelt haben, sind und bleiben:
- Aufnahme der ERCP als sachliche Ausstattung im Anforderungsbereich der Qualitätskriterien der Leistungsgruppe komplexe Gastroenterologie entsprechend Anhang des KHVVG
- LG Komplexe Gastroenterologie als Standort- und Mindestvoraussetzung eine Erbringung von Leistungen in folgender LG:
• LG 33 Pankreaseingriffe (nicht enthalten, dafür 2 FA Gastroenterologie)
• LG 32 Ösophaguseingriffe (lediglich Auswahlkriterium)
• LG 34 Tiefe Rektumeingriffe (lediglich Auswahlkriterium)
• LG 31 Lebereingriffe (lediglich Auswahlkriterium bzw. in Kooperation enthalten).
Auch eine standortübergreifende Kooperation ist bei der Behandlung von schwer erkrankten Patienten – etwa nach Lebereingriff – nicht möglich. Es ist daher eine am Standort vorhandene LG Komplexe Gastroenterologie erforderlich.
Bereits enthalten ist die LG Komplexe Gastroenterologie in der LG 60 Lebertransplantation. Dies ist auch zwingend erforderlich.
Wer ist für die Weiterentwicklung der Leistungsgruppen verantwortlich?
Zur Weiterentwicklung der LG wurde ein Ausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtet. Dieser Ausschuss soll die Kriterien der 65 Leistungsgruppen definieren und ist damit zuständig für die Ausgestaltung der oben genannten Rechtsverordnung. Der Ausschuss soll dem KHVVG zufolge in gleicher Zahl mit Vertretern des GKV-Spitzenverbands einerseits und Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Bundesärztekammer (BÄK), der Hochschulmedizin und der Berufsorganisationen der Pflegeberufe andererseits besetzt sein. Bund und Länder sollen gemeinsam den Vorsitz des Gremiums führen. Beratend können zudem Patientenorganisationen sowie der Medizinische Dienst Bund (MD) teilnehmen. Der Ausschuss kann weitere sachverständige Personen zur Beratung hinzuziehen. Dazu gehört auch die AWMF als Vertreterin der Fachgesellschaften.
Bedeutung des Leistungsgruppen-Grouper und Inhalt von Mindestvorhaltezahlen
Der Grouper, der derzeit vom INEK entwickelt wird, soll die stationären Fälle den jeweiligen LG zuordnen. Diese Zuordnung ist für die Berechnung der Vorhaltekosten entscheidend. Obwohl eine erste Version des Groupers auf 12.000 Seiten inzwischen entwickelt wurde, ist seine Auswirkungen auf die LG bisher völlig unklar. Die DGVS hatte unter Leitung von Professor Jörg Albert eine Taskforce gegründet, die einen Vorschlag für die LG Komplexe Gastroenterologie erarbeitet und dem INEK zur Verfügung gestellt hat. Auch hier ist entscheidend, dass Leistungen wie die ERCP der LG Komplexe Gastroenterologie zugeordnet wird. Wir erwarten jedoch auch hier, dass der Vorschlag des INEK viele Kritikpunkte enthalten wird.
Den einzelnen Leistungen werden, sobald der Grouper vorliegt, Mindestvorhaltezahlen zugeordnet. Die Mindestvorhaltezahlen sind zur Qualitätssicherung neu in das Gesetz aufgenommen worden (§ 135f SGBV) und geben eine Mindestfallzahl je LG vor, die erbracht werden muss, um Vorhaltekosten zu erhalten. Während dies für operative Fächer unproblematisch erscheint, ist die Zahlengrundlage für die konservativ orientierten internistischen Fächer völlig offen. Hierzu wird ebenfalls eine Rechtsverordnung erlassen. Grundlage für die Definition der Mindestvorhaltzahlen sind Empfehlungen des IQWIG, deren Auswirkungen durch das InEK geprüft werden. Ebenso wie die LG sollen auch die Mindestvorhaltezahlen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Rechtliche Grundlage | Inkrafttreten | Zuständigkeit | |
Festlegung der LG | § 135e Abs. 1 SGB V | 1. Januar 2027 | GBA-Ausschuss |
Festlegung der Mindestvorhaltezahlen | § 135f Abs. 4 SGB V | 1. Januar 2027 | IQWiG, durch InEK geprüft |
Was tut die DGVS?
Die DGVS steht im engen Austausch mit der AWMF und DGIM und nutzt auch direkte Kontakte ins BMG, um die oben aufgeführten Änderungsvorschläge und Kritikpunkte einzubringen. Sie alle können in ihren Regionen über die entsprechenden Landesgremien ebenfalls Einfluss nehmen. Sobald der Grouper veröffentlicht ist, werden wir diesen auf seine Validität prüfen, Vorschläge für die Mindestvorhaltezahlen proaktiv erarbeiten und unsere Kritikpunkte über die oben genannten Gremien einbringen. Die Kommission Medizinische Qualifikation und Gesundheitsökonomie unter der Leitung von Jörg, Albert, Vorstand Gesundheitsökonomie hat dazu bereits eine eigene Task Force gegründet.