Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Hybrid-DRG und des AOP-Katalogs
Stand März 2026
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) mit der Sektion Endoskopie, des Berufsverbandes Niedergelassener Gastroenterologen (bng) und der Arbeitsgemeinschaft leitender gastroenterologischer Krankenhausärztinnen und Ärzte (ALGK): Zukünftige Ausgestaltung der Hybrid-DRG (§ 115f SGB V) in Abgrenzung zur AOP (§ 115b SGB V) und zum stationären Leistungsgeschehen
Die Einführung der Hybrid-DRG in der Gastroenterologie wird grundsätzlich erfolgreich umgesetzt und von den Leistungserbringern angenommen. In der praktischen Anwendung zeigen sich jedoch weiterhin strukturelle Probleme. Insbesondere die parallele Existenz verschiedener Abrechnungssysteme führt zu erheblichem bürokratischem Aufwand im Behandlungsalltag. Unklarheiten bei der Abgrenzung zwischen Hybrid-DRG und AOP-Katalog sowie unterschiedliche Zuständigkeiten der Versorgungssektoren erschweren die eindeutige Zuordnung einzelner Leistungen und führen regelmäßig zu zusätzlichem Abstimmungs- und Prüfaufwand. Damit droht der intendierte Effizienzgewinn der sektorengleichen Vergütung durch administrative Komplexität teilweise wieder aufgehoben zu werden. Vor diesem Hintergrund sehen wir Anpassungsbedarf bei einzelnen Regelungen der Hybrid-DRG- sowie des AOP-Katalogs.
Vorschläge zur Weiterentwicklung der Hybrid-DRG
1. Ergänzung von Kontextfaktoren bei bestehenden Hybrid-DRG
Für eine sachgerechte Abbildung der Versorgungsrealität sollten bei bestehenden Hybrid-DRG zusätzliche Kontextfaktoren berücksichtigt werden. Insbesondere bei akuten Krankheitsbildern mit erhöhtem diagnostischem und therapeutischem Aufwand ist dies erforderlich.
Dies betrifft insbesondere:
- Akute Cholangitis (K83.0x)
- Akute Pankreatitis (K85)
Beide Krankheitsbilder gehen häufig mit komplexeren diagnostischen und interventionellen Maßnahmen einher und eine stationäre Behandlung ist stets erforderlich. Eine entsprechende Berücksichtigung als Kontextfaktor würde Fehlzuordnungen vermeiden und den tatsächlichen Versorgungsaufwand realistischer abbilden.
2. Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs um zusätzliche Leistungen
Um weitere Leistungen für den Hybrid-DRG-Katalog zu identifizieren hat die DGVS zum einen eine Umfrage unter Ihren Mitgliedern durchgeführt zum anderen Fälle in der DGVS-DRG-Datenbank analysiert. Zur Stärkung der sektorengleichen Vergütung schlagen wir auf dieser Basis vor, folgende weitere gastroenterologische Leistungen in den Hybrid-DRG-Katalog aufzunehmen:
Diagnostischer Komplex „Leberpunktion“
Die sonografisch oder CT-gesteuerte Leberpunktion ist ein etabliertes diagnostisches Verfahren, das in geeigneten Fällen sicher ambulant durchgeführt werden kann. Eine eigene Analyse von Ein- und Zweitagesfällen in der DGVS-DRG-Datenbank zeigt, dass Leberbiopsien jedoch häufig in kurzen stationären Aufenthalten erfolgen. In den relevanten DRG-Gruppen H61C (bösartige Erkrankungen der Leber) und H63C (nicht bösartige Lebererkrankungen) liegt der Anteil der Fälle mit Biopsie bei:
- 28 % in H61C
- 37 % in H63C
Die perkutane Leberbiopsie (OPS 1-442.0) gehört zu den häufigsten Prozeduren in den analysierten DRG-Gruppen und wird regelmäßig als Eingriff zur Abklärung verschiedener Lebererkrankungen durchgeführt. Die erforderliche Nachbeobachtung und ggf. Kontrolluntersuchungen wie eine Sonographie oder Laborbestimmung ist innerhalb einiger Stunden möglich. Die Biopsie ist damit ein klar standardisierter Eingriff, der sich gut für eine eigene Hybrid-DRG eignet.
Diagnostischer Komplex „Reflux- und gastrointestinale Funktionsdiagnostik“
- Die gastroenterologische Funktionsdiagnostik umfasst
- Ösophagusmanometrie
- pH-Metrie / Impedanz-pH-Metrie
- Motilitätsdiagnostik des oberen oder unteren Gastrointestinaltraktes
- funktionelle Testverfahren zur Abklärung von Reflux- oder Motilitätsstörungen
Sie kann typischerweise ambulant oder im Rahmen tagesstationärer Diagnostik erbracht werden und erfolgt häufig als strukturierter diagnostischer Komplex aus mehreren Untersuchungen und Befundbewertungen. Die Aufnahme in den Hybrid-DRG-Katalog würde diesen Versorgungsprozess sachgerecht abbilden, und die sektorenübergreifende Versorgung fördern
Endosonographisch gesteuerte Punktion zur Gewebegewinnung
Die endosonographisch gesteuerte Punktion ist ein etabliertes diagnostisches Verfahren zur histologischen Sicherung von Läsionen im Pankreas, in Lymphknoten oder anderen Strukturen des oberen Gastrointestinaltrakts. Der Eingriff wird in der Regel als ambulante bzw. tagesstationäre Leistung durchgeführt und eignet sich daher grundsätzlich für eine Hybrid-DRG. Endosonographische Punktionen sind bereits in der H41M/N enthalten, wenn diese das Pankreas oder die Gallenwege / Leber betreffen. Allerdings sollten alle endosonographisch gesteuerten Punktionen zur Gewebegewinnung – etwas auch an Ösophagus, Mediastinum, Magen, Duodenum, Dünndarm, Kolon und Rektum – als Hybrid-DRG möglich sein.
3. Behandlungskomplex „Gastrointestinale Onkologie“ Anpassung des Grouper-Algorithmus bei H41M/H41N
Zahlreiche interventionelle Verfahren im Bereich der gastrointestinalen Onkologie können heute sicher ambulant bzw. tagesstationär durchgeführt werden und eignen sich daher grundsätzlich für eine Abbildung im Hybrid-DRG-System.
Derzeit verhindert jedoch in vielen Fällen die Logik des Grouper-Algorithmus – insbesondere bei den DRG H41M/H41N – eine Zuordnung. Das Vorliegen einer C-Diagnose führt regelmäßig zur stationären Abrechnung, obwohl der Eingriff medizinisch sicher im Rahmen einer Hybrid-DRG erbracht werden könnte.
Daher sollte die derzeitige Logik des Grouper-Algorithmus bei den DRG H41M/H41N überprüft werden. Eine Anpassung des Algorithmus würde ermöglichen, auch bei onkologischen Diagnosen eine Abrechnung über Hybrid-DRG zuzulassen und damit unnötige stationäre Aufnahmen zu vermeiden.
Vorschläge zur Weiterentwicklung des AOP-Katalogs
Neben der Weiterentwicklung der Hybrid-DRG sehen wir Anpassungsbedarf im AOP-Katalog, um eine sachgerechte Abbildung gastroenterologischer Leistungen zu gewährleisten.
1. Ergänzung des AOP-Katalogs um weitere endoskopische und diagnostische Prozeduren
Der AOP-Katalog sollte um folgende Leistungen ergänzt werden, die regelhaft ambulant durchgeführt werden können:
- Ballondilatation in Ösophagus und Magen, Duodenum und im Kolorektums
- Thermokoagulation in Ösophagus und Magen
Diese Verfahren sind etablierte diagnostische bzw. therapeutische Standardleistungen der Gastroenterologie und können überwiegend ambulant erbracht werden.
2. Herausnahme der ERCP-Prozeduren aus dem AOP-Katalog
Wie bereits im Schreiben vom Juni 2025 dargelegt, sollten ERCP-Prozeduren aus dem AOP-Katalog entfernt werden. Aufgrund der Komplexität des Eingriffs und des potenziellen Komplikationsrisikos erfordern diese Leistungen häufig eine engmaschige klinische Überwachung und sind daher nicht für eine AOP-Leistungserbringung geeignet. Die OPS-Codes der ERCP-Prozeduren sollten vollumfänglich im Leistungskatalog der Hybrid-DRG enthalten sein. Dass aktuell eine überwiegende Zahl von OPS-Codes in beiden, dem AOP-Katalog und in der Hybrid DRG enthalten sind, lässt zwar die Vorrangregel der Hybrid-DRG vor dem AOP in den vielen Fällen greifen – einige OPS- Codes aus dem Bereich der ERCP-Prozeduren sind aber nur im AOP oder nur im Bereich Hybrid-DRG enthalten, was einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand darstellt, wenn Fallumwandlungen und Fallkorrekturen im Nachgang der Untersuchung vorgenommen werden müssen. Dieser Aufwand ist durch eine Streichung der ERCP-Prozeduren aus dem AOP zu beheben, Der Aufwand ist durch die Vergütung dieser Leistungen nicht abgedeckt und damit nicht sachgerecht. Er ist nicht durch eine ‚bessere Planung‘ zu beheben, da erst nach dem Eingriff feststeht, welche OPS Codes in diesem Bereich tatsächlich erbracht worden sind.
3. Ergänzung des AOP-Katalogs um relevante Kontextfaktoren
Zur besseren Abbildung klinischer Risikokonstellationen sollten im AOP-Katalog zusätzliche Kontextfaktoren berücksichtigt werden, insbesondere:
- Herzinsuffizienz: I50.04, I50.05, I50.13, I50.14
- Fortgeschrittene Niereninsuffizienz: N18.4, N18.5
- Akute Cholangitis: K83.0x
Die Berücksichtigung dieser Kontextfaktoren würde die Patientensicherheit stärken und eine medizinisch angemessene Auswahl ambulant durchführbarer Eingriffe unterstützen.

