Veränderungen in der Vergütung für die Gastroenterologie in 2025 fallen insgesamt positiv aus
Durch die Einführung der Hybrid-DRGs im Bereich der H41 (ERCP) und die gezielte Absenkung der Tagesfälle wird der Erlös dieser Fälle in 2025 zwar insgesamt um 4,3% gegenüber 2024 gesenkt. Die von der Selbstverwaltung gleichzeitig vereinbarte Umverteilung und Aufwertung der Normallieger kompensieren jedoch nicht nur diesen Verlust, sondern führen zu einem Plus von insgesamt 5,6% für die Gastroenterologie in 2025. Die Analyse dazu wurde auf den Daten des DGVS-DRG-Projekts durchgeführt.
Auswirkung der Ausgliederung von Hybrid-DRGs
In der Hybrid-DRG-Vereinbarung vom 27. März 2024 gaben die Selbstverwaltungspartner bekannt, dass für 2025 im Bereich Gastroenterologie Hybrid-DRGs kalkuliert werden sollen. Eingeschlossen werden sollten die endoskopische Biopsie, die Endosonographie, die diagnostische und die therapeutische ERCP. Das InEK hat auf dieser Basis zwei Hybrid-DRGs innerhalb der Basis-DRG H41 etabliert. Mittlerweile wurden sowohl der Grouper für 2025 als auch der Entgeltkatalog für die Hybrid-DRGs 2025 [2] veröffentlicht. Die H41N (als Hybrid-DRG der H41D) hat einen Erlös von 1.641,24 €, die H41M (Hybrid-DRG der neuen H41F) von 1.380,29 €.
Auf Basis der Daten des DGVS-DRG-Projekts konnten für die 39 teilnehmenden Häuser die Fälle aus 2023 mit Hilfe eines sog. Übergangsgroupers nach 2025 überführt und die Erlössituation und Wanderungen simuliert werden.
Von den 4.515 Tagesfällen in der H41 verbleiben 1.863 Fälle in den stationären DRGs H41A bis H41F. 2.652 Fälle (65%) werden in einer der beiden Hybrid-DRG überführt, davon 592 (19%) aus der H41D in die H41N und 2.058 (46%) aus der H41E in die H41M. Vergleicht man die Erlöse für diese Fälle in 2024 mit dem neuen Erlös der Hybrid-DRGs ergibt sich ein Verlust von 7,3% für diese Fälle (Tabelle 1).
Laut Hybrid-DRG-Entgeltvereinbarung sollen Fälle mit selbst-expandierenden Stents und entsprechendem Zusatzentgelt grundsätzlich in einer stationären DRG verbleiben, was eine wichtige Forderung der DGVS ist [3].
Gezielte Absenkung der Erlöse von Tagesfällen und Umverteilung auf die Normallieger
Im Rahmen der Verabschiedung des aG-DRG-Katalog 2025 werden von den Selbstverwaltungspartner jährlich gezielte Maßnahmen wie die Dämpfung und die Sachkostenkorrektur besprochen. Für 2025 wurden vom InEK in diesem Rahmen die Relativgewichte der Fälle in expliziten und impliziten Ein-Belegungstag-DRGs um 15% abgesenkt und die Relativgewichte der übrigen Fälle angehoben. Das Case-Mix-Volumen sollte also insgesamt gleich bleiben [4].
Auch diese Maßnahme haben wir mit den Echtdaten des DGVS-DRG-Systems überprüft.
Von insgesamt 106.579 Fällen in der MDC 06 und 07 sind 31.503 Tagesfälle, wobei die in Hybrid-DRGs gewanderten Fälle hier bereits mit einbezogen wurden. 75.076 Fälle blieben zwei Nächte oder länger (Verweildauer >1). Tagesfälle werden in 2025 im Vergleich zu 2024 um 4,3% abgewertet. Die Umverteilung dieser Absenkung auf die Normallieger und andere Anpassungen des DRG-Systems wirken sich jedoch mit einem plus von 7,2% aus (Tabelle 2). Insgesamt führt dies zu einem Plus von 5,6% für die Gastroenterologie in 2025.
Tabelle 1: Ausgliederung von Fällen aus den stationären DRGs in die neuen Hybrid-DRGs mit Erlösveränderung
Tabelle 2: Absenkung der Erlöse der Tagesfälle und Umverteilung auf Normallieger
Literatur
[1] GKV-Spitzenverband B, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Kassenärztliche Bundesvereinigung. Vertrag nach § 115b Absatz 1 SGB V – Ambulantes Operieren, sonstige stationsersetzende Eingriffe und stationsersetzende Behandlungen im Krankenhaus – (AOP-Vertrag) (19.12.2023). Im Internet: https://www.kbv.de/media/sp/AOP-Vertrag.pdf; Stand: 11.03.2024
[2] GKV-Spitzenverband B, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Kassenärztliche Bundesvereinigung. Vereinbarung zu der speziellen sektorengleichen Vergütung (HybridDRG) gemäß § 115f SGB V für das Jahr 2025. Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung 2024; 2024
[3] Rathmayer M, Belle S, Heinlein W, et al. Auswirkungsanalyse einer neuen, sektorenübergreifenden Erbringung bisher stationärer endoskopischer gastroenterologischer Leistungen entsprechend §115f SGB V (Hybrid-DRG): Zuordnungsmatrix und Kostenanalyse. Z Gastroenterol 2024; 62: 705–722. doi:10.1055/a-2292-9766
[4] InEK GmbH. Abschlussbericht zum aG-DRG-System 2025 2024; 2024