Weiterentwicklung der GOÄ
Im Rahmen des Clearingverfahrens der Bundesärztekammer hat die DGVS gemeinsam mit bng und ALGK ihre Vorschläge zur Weiterentwicklung der GOÄ weiter präzisiert, um innovative diagnostische und therapeutische Methoden angemessen in die GOÄ zu integrieren und den medizinischen Fortschritt zeitnah zu berücksichtigen. Einzelne Punkte wie die High-Resolution Manometrie (3242) wurde bereits aufgenommen. Andere Hinweise wie die separat ausgewiesen Sachkosten bei den Atemtests müssen noch berücksichtigt werden. Insbesondere aber sollten etablierte, innovative endoskopische Behandlungsmethoden in der GOÄ berücksichtigt werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Erweiterung endoskopischer Therapieverfahren, insbesondere der sogenannten Third Space Endoskopie. Hierzu zählen unter anderem verschiedene Myotomieverfahren wie POEM oder G-POEM sowie die endoskopische Behandlung von Zenker-Divertikeln. Diese etablierten, leitlinienbasierten Verfahren sollten als Zuschlagsleistungen in bestehende endoskopische Untersuchungen aufgenommen werden, um ihren erhöhten Aufwand sachgerecht abzubilden.
Darüber hinaus setzt sich die DGVS für eine differenzierte Berücksichtigung interventioneller endosonographischer Verfahren ein. Diese gehen deutlich über diagnostische Leistungen hinaus und umfassen komplexe Eingriffe wie Drainagen bei Pankreaszysten oder Nekrosen sowie die Anlage von Anastomosen. Auch endosonographisch gestützte Verfahren zur Punktion und Drainage von Gallenblase, Gallenwegen oder Pankreasgang wie die transgastrale ERCP (EDGE) sollen angemessen berücksichtigt werden, da sie hochspezialisierte Expertise und zusätzliche Ressourcen erfordern.
Ein weiterer Fokus liegt auf Ablations- und Resektionsverfahren, etwa der Radiofrequenzablation im Gastrointestinaltrakt oder der endoskopischen Vollwandresektion. Diese Verfahren sind inzwischen fester Bestandteil der klinischen Versorgung und sollen in ihrer Bewertung an vergleichbare etablierte Methoden angepasst werden.
Auch bei der endoskopischen Blutstillung sieht die DGVS Anpassungsbedarf. Moderne Techniken wie Over-the-scope-Clips oder der Einsatz absorbierender Substanzen sind deutlich aufwendiger als klassische Verfahren und sollten entsprechend differenziert vergütet werden.
Im Bereich der nicht-invasiven Diagnostik fordert die DGVS die eigenständige Abbildung der Messung von Lebersteifigkeit und Steatosegrad mittels Elastographie. Diese Verfahren ermöglichen eine schonende und wiederholbare Beurteilung von Lebererkrankungen und tragen dazu bei, invasive Biopsien zu vermeiden.
Schließlich spricht sich die DGVS für die Einführung neuer Zuschlagsziffern für innovative technische Entwicklungen, insbesondere für KI-gestützte Systeme, zur Polypendetektion in der Koloskopie aus. Diese Technologien verbessern nachweislich die Diagnostik und Prävention und stellen einen eigenständigen technischen Mehraufwand dar.
Insgesamt verfolgt die DGVS das Ziel, die GOÄ an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft anzupassen, Innovationen zu fördern und eine qualitätsgesicherte sowie wirtschaftlich angemessene Versorgung in der Gastroenterologie sicherzustellen. Vorschläge zur Weiterentwicklung sind jederzeit willkommen.

