Christiane Herzog Forschungsförderpreis für wissenschaftliche Nachwuchsförderung

Die Christiane Herzog-Stiftung schreibt zum sechzehnten Mal den Christiane Herzog Forschungsförderpreis für wissenschaftliche Nachwuchsförderung aus. Die Preisverleihung findet am 24.09.2026 statt.

Bewerbung bis 30.04.2026 möglich

Voraussetzungen und Bewerbung

  • Bewerbungen können von allen CF-Forschern/-Forscherinnen (Wissenschaft-lern/Wissenschaftlerinnen und klinisch tätigen Ärzten/Ärztinnen) gestellt werden, die über eine mindestens einjährige Erfahrung in der CFForschung verfügen.
  • Ärztliche Bewerber/innen sollen das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Elternzeit wird berücksichtigt.
  • Bei Bewerber/innen ohne klinisch ärztliche Tätigkeiten liegt die Altersgrenze bei 32 Jahren, Elternzeit wird berücksichtigt.
Formelle Voraussetzungen
  • Die Bewerbung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege.
  • Es ist ausnahmslos das Formblatt zu verwenden.
  • Bei Überschreitung der Längenvorgaben wird der Antrag nicht berücksichtigt.
  • Ein Lebenslauf mit Ausbildungszeiten, vollständiger Publikationsliste und ggfs. bereits erhaltene Dritt- oder Fördermittel muss mit eingereicht werden.
  • Bei Ablauf der Bewerbungsfrist wird der Server abgeschaltet, so dass eine verspätete Einreichung nicht möglich ist (bitte laden Sie Ihren Antrag frühzeitig hoch, da gegen Ende der Bewerbungsfrist die Antwortzeiten des Systems verlängert sein können).
Notwendige Unterlagen
  • Bewerber/innen müssen ein Projekt zu einem klinisch relevanten Thema der Diagnostik oder Therapie der Mukoviszidose (Cystische Fibrose) vorlegen.
  • Das Projekt sollte besonders innovativ sein und wegweisende Ansätze aufzeigen. Das Arbeitsprogramm soll sich über ein bis zwei Jahre erstrecken.
  • Voraussetzung ist, dass das Projekt zu einem überwiegenden Teil im deutschsprachigen Raum (DACH) im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterqualifikation (i. d. R. Habilitation) durchgeführt wird. Es kann bereits begonnen sein; bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.
  • Voraussetzung ist, dass das Projekt zu einem überwiegenden Teil in einer deutschsprachigen Arbeitsgruppe im Rahmen der wissenschaftlichen Weiterqualifikation (z.B. Habilitation) durchgeführt wird. Es kann bereits begonnen sein; bereits abgeschlossene Projekte können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Mittel des Preises können nach Wahl der Antragsteller*in für die eigene Stelle (beispielsweise zur Freistellung von anderen Aufgaben), für Materialkosten und/oder für Reisekosten (Auslandsaufenthalt) verwendet werden.
  • Der/die Preisträger:in verpflichtet sich, die Ergebnisse des Projektes unter Hinweis auf den Christiane Herzog Forschungsförderpreis wissenschaftlich zu publizieren sowie ergänzend in einer allgemein verständlichen Form der Christiane Herzog Stiftung zur Verfügung zu stellen, um sie durch diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.