Umgang mit Interessenkonflikten in der DGVS
Zur Entwicklung neuer und verbesserter Therapiekonzepte ist eine Zusammenarbeit unserer Fachgesellschaft mit der Pharma- und Medizinprodukteindustrie erforderlich. Dies birgt das Risiko von Interessenkonflikten, mit denen wir umgehen müssen[1]. Der Vorstand der DGVS möchte einen offenen und strukturierten Umgang mit diesen potenziellen Interessenkonflikten anstoßen und die aktuelle Praxis in der DGVS darstellen. Dies soll eine transparente Qualitätsbeurteilung ermöglichen, die Wahrnehmung der DGVS in der Öffentlichkeit verbessern und ihre Glaubwürdigkeit in Öffentlichkeit und Politik unterstützen.
I. Interessenkonflikte bei Funktionsträger*innen der DGVS
Die Mitglieder des Vorstands der DGVS veröffentlichen ihre potenziellen Interessenkonflikte auf der Homepage der DGVS. Die Interessenskonflikte werden mit dem Formblatt der DGVS erfasst und jährlich aktualisiert[2,3]. Die DGVS empfiehlt allen Funktionsträger*innen, ihre potenziellen Interessenkonflikte ebenfalls zu veröffentlichen.
II. Interessenkonflikte bei der Entwicklung und Aktualisierung medizinischer Leitlinien
Eine Leitlinienentwicklung ohne potenzielle Interessenkonflikte ist in praxi selten möglich. Potenzielle Interessenkonflikte sollen bei der Zusammenstellung der Leitliniengruppe berücksichtigt werden, um eine ausgewogene Besetzung innerhalb der AGs sicherzustellen. Die Interessenkonflikterklärungen werden zu Beginn der Leitlinienarbeit erfasst (Formblatt der AWMF) und bewertet. Bei festgestellter Relevanz sollen Maßnahmen zum Schutz vor potentieller Verzerrung eingeleitet werden. Dieses Verfahren wird dokumentiert[4]. Der wichtigste Schutz vor den Auswirkungen potenzieller Interessenkonflikte sind die ausgewogene, interdisziplinäre Besetzung der Leitlinie und das zweistufige, anonyme Konsensverfahren, sowie eine (systematische) Evidenzrecherche und -bewertung.
Weitere Empfehlungen zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Entwicklung und Aktualisierung medizinischer Leitlinien gibt die DGVS in einem Weißpapier.
III. Interessenkonflikte bei Kongressen und Tagungen wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften
Interessenkonflikte und sekundäre Interessen im Rahmen erhaltener finanzieller Zuwendungen durch die Pharma- und Medizinprodukteindustrie werden im Kongressprogramm offengelegt. Interessenkonflikte der Referierenden und anderer aktiver Teilnehmer werden erfasst und vor Beginn des Referats/der Präsentation angegeben. In den Verträgen mit der Pharma- und Medizinprodukteindustrie wird verbindlich festgelegt, auf welche Weise und in welcher Form die finanziellen Leistungen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie im Zusammenhang mit der jeweiligen Tagung der Fachgesellschaft publiziert werden.
IV. Interessenkonflikte bei medizinisch-wissenschaftlichen Studien, Publikationen und Studienzentren
Die DGVS empfiehlt ihren Mitgliedern einen sorgsamen Umgang mit Interessenkonflikten bei der Planung, der obligaten Registrierung und der Publikation von Studien und systematischen Übersichtsarbeiten. Potenzielle Interessenkonflikte sollten publiziert und Bewertung und Umgang beschrieben werden. Bei Studienzentren sollten alle Sponsoren der letzten drei Jahre angegeben werden, die sich an der Finanzierung direkt oder indirekt beteiligt haben.
Berlin, Juli 2018
Der Vorstand