Geschäftsordnung
der Sektion Endoskopie der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e.V.
Die Sektion Endoskopie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) ist durch Fusionsvertrag vom 12.09.87 zwischen der DGVS und der Deutschen Gesellschaft für gastroenterologische Endoskopie entstanden. Die Geschäftsordnung regelt die Details der im §18 („Sektion Endoskopie“) der Satzung der DGVS (Fassung vom 17.09.2010) beschriebenen Aufgaben der Sektion Endoskopie.
§ 1 Zweck der Sektion Endoskopie
Die Sektion Endoskopie vertritt die gastroenterologische Endoskopie in der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten durch Förderung der wissenschaftlichen Forschungsarbeit, durch wissenschaftliche Veröffentlichungen, Entwicklung von Leitlinien und durch Veranstaltungen von Tagungen, Seminaren und praktischen Kursen. Sie fördert die Fortbildung gastroenterologisch-endoskopisch tätiger Ärzte und in der gastroenterologischen Endoskopie tätiger Angehöriger nicht-ärztlicher Assistenzberufe.
Entsprechend dem Fusionsvertrag ist die Sektion bei den Jahrestagungen der Gesellschaft im bisherigen Umfang durch wissenschaftliche Sitzungen und Seminare vertreten. Dazu macht die Sektion Endoskopie – vertreten durch die/den Vorsitzende(n) – entsprechende Vorschläge.
§ 2 Organe der Sektion
- der Vorstand
- der Beirat
§ 3 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus der Sektionsvorsitzenden/dem Sektionsvorsitzenden, der/dem Sektionsvorsitzenden(m) der vorhergehenden Amtsperiode, der/dem designierten Sektionsvorsitzenden(m) für die kommende Amtsperiode und dem Sekretär sowie dessen Stellvertreter/-in. Die Amtsperiode des Vorsitzenden beträgt 1 Jahr, die des Sekretärs sowie dessen Stellvertreters je 3 Jahre. Der Vorstand vertritt die Sektion Endoskopie; je zwei seiner Mitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten wird die Sektion Endoskopie durch ihre(n) Sektionsvorsitzende(n) und den Sekretär vertreten.
§ 4 Der Beirat
Der Beirat berät gemeinsam mit dem Vorstand über die Richtlinien für die Arbeit der Sektion.
- der Vorstand der Sektion Endoskopie
- der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten
- von der Mitgliederversammlung gewählte Mitglieder. Der Beirat der Sektion Endoskopie sollte höchstens 22 Mitglieder umfassen (inkl. 5 Vorstandsmitglieder der Sektion und dem DGVS-Präsidenten).
Die Amtsperiode der Beiratsmitglieder beträgt 6 Jahre. Eine unmittelbare Wiederwahl ist nicht zulässig. Den Vorsitz des Beirates übt der Sektionsvorsitzende oder, bei seiner Verhinderung, der Sekretär aus. Sitzungen des Beirates werden im Auftrag der/des Vorsitzende(n) durch den amtierenden Sekretär einberufen. Sie müssen ferner einberufen werden, wenn ein Viertel der Beiratsmitglieder dies beantragt.
Für eine Übergangsperiode repräsentieren die bisherigen, gewählten Mitglieder der Sektion bis zum Ablauf ihrer Amtsperiode den Beirat der Sektion.
Aufgabe des Beirates ist es der Mitgliederversammlung der DGVS jeweils einen oder mehrere Kandidaten für das Amt des Sektionsvorsitzenden und ggf. des Sekretärs sowie Kandidaten für den Beirat vorzuschlagen Der Beirat wählt zudem mit einfacher Stimmenmehrheit den Vertreter des ständigen Sekretärs für die Dauer von 3 Jahren in geheimer Wahl. Der Vorstand der Sektion Endoskopie schlägt hierfür dem Beirat der Sektion geeignete Kandidaten/-innen vor. Zudem schlägt der Beirat der Sektion Endoskopie der Schriftleitung der Zeitschrift für Gastroenterologie eine(n) Vertreter(-in) als „Section Editor: Endoskopie“ vor.
§ 5 Mitgliederversammlung und Wahlen
Im Rahmen der Mitgliederversammlung der DGVS berichtet der Vorsitzende der Sektion Endoskopie oder, bei dessen Verhinderung, der Sekretär über die aktuellen Entwicklungen des letzten Jahres innerhalb der Sektion. Darüber hinaus werden im Rahmen der erforderlichen Neuwahlen der Sektionsvorsitzende für die übernächste Amtsperiode, Beiratsmitglieder, ggf. der Sekretär der Sektion durch die Mitglieder gewählt. Hierzu benennt der Beirat der Sektion einen oder mehrere Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden bzw. des Sekretärs sowie die Kandidaten/Kandidatinnen für die Beiratspositionen. Für alle Positionen kann die Mitgliederversammlung zusätzliche Vorschläge machen. Bei der Mitgliederversammlung entscheidet die einfache Stimmenmehrheit, eine Änderung der Geschäftsordnung der Sektion Endoskopie kann nur mit ¾ Mehrheit des Stimmen des Beirats der Sektion sowie mit mehrheitlicher Zustimmung durch den Vorstand der DGVS erfolgen. Eine Auflösung der Sektion Endoskopie ist nur durch eine Satzungsänderung der DGVS möglich (§ 18 der Satzung der DGVS vom 17.09.2010).
§ 6 Arbeitsgruppen
Unter der Schirmherrschaft der Sektion Endoskopie besteht die
a) Arbeitsgemeinschaft für endoskopische Forschung
Die Einrichtung weiterer Arbeitsgemeinschaften durch die Sektion Endoskopie ist im Einvernehmen mit dem Vorstand der DGVS möglich. Jedes Mitglied des Beirates ist aufgefordert, sich an einer Arbeitsgruppe aktiv zu beteiligen. Darüber hinaus können auch weitere Mitglieder der DGVS aktiv in Arbeitsgruppen mitarbeiten. Die/Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe (s. a. § 4 oben) berichtet im Rahmen der Beiratssitzung über die erfolgten Aktivitäten.
§ 7 Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder der Sektion können Personen werden, die sich im Rahmen des Beirates der Sektion oder aber in anderer Weise hohe Verdienste für die Entwicklung der gastroenterologischen Endoskopie in Deutschland erworben haben. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstands der Sektion Endoskopie und nach Abstimmung im Beirat der Sektion mit einfacher Mehrheit. Die Ehrenmitglieder werden zu den Beiratssitzungen eingeladen, sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Genehmigt durch den Beirat der Sektion Endoskopie am 14.09.2011, Leipzig.
Genehmigt durch den Vorstand der DGVS, 23.02.2012, Berlin.
Genehmigt durch den Beirat der DGVS, 16.04.2012, Wiesbaden.
Genehmigt durch die Mitgliederversammlung der DGVS, 21.09.2012, Hamburg.
Hamburg, 21. September 2012
Till Wehrmann, Jürgen Hochberger
Sekretär und Vorsitzender 2012