Leitlinienprogramm

Um den Leitlinienprozess zu erleichtern und zu veranschaulichen, wurde das DGVS Leitlinienprogramm auf Basis des AWMF Regelwerks entwickelt.

Das Leitlinienprogramm der DGVS soll als Leitfaden bei der Leitlinienerstellung dienen.

Allgemeines

Finanzierung der Leitlinienentwicklung

Die Leitlinienentwicklung wird von der DGVS finanziert. Eine Finanzierung über die Industrie ist ausgeschlossen.

Eine Ausnahme von der oben genannten Finanzierung stellen die onkologischen S3-Leitlinien dar, die über das onkologische Leitlinienprogramm der Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und der Deutsche Krebshilfe (DKH) finanziert werden.

S3-Leitlinienfinanzierungen sind gesetzlich seit 2020 weiterhin über den Innovationsausschuss am Gemeinsamen Bundesausschuss möglich. Die jährlichen Ausschreibungen sind themengebunden.

Autorenschaften

Alle an der Leitlinie beteiligten Expert*innen werden als Autor*innen oder Kooperationspartner*innen benannt und sind zitierfähig in Pubmed gelistet. Voraussetzung für die Autorenschaft ist das Hinterlegen der Interessenerklärung. Das Weißpapier „Regelung der Autorenschaft bei Leitlinien“ gibt detaillierte Auskünfte zu den genauen Reglungen (s. Weißpapier).

 

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Arbeitsschritte

1. Initiierung

2. Evidenzsynthese

3. Leitlinienerstellung

4. Finalisierung

5. Implementierung

Mit der finalen Freigabe der AWMF wird die Leitlinie, inkl. Leitlinienreport, auf der DGVS und AWMF Website veröffentlicht. Parallel wird die Leitlinie zur Publikation in der Zeitschrift für Gastroenterologie eingereicht. Darüber hinaus erscheint die Leitlinie auch in dem Online-Portal AMBOSS, um einen guten Zugriff auch für Studierende und Nicht-Gastroenterolog*innen sicherzustellen.

Die DGVS unterstützt die Verbreitung und Implementierung der Leitlinien durch die Ausrichtung von Leitlinienseminaren und Leitliniensitzungen im Rahmen des Jahreskongresses Viszeralmedizin.

Sämtliche anderen Versionen oder Kurzformen oder Auszüge von Leitlinien müssen durch den Vorstand der DGVS und die Koordinierenden autorisiert werden. Leitlinien, die in der Verantwortung der DGVS erstellt wurden, stellen geistiges Eigentum der DGVS und der von ihr beauftragten Leitlinienverantwortlichen dar. (Siehe auch Primärpublikation und Sekundärverwertung von Leitlinien der DGVS)