Finanzierung für Innovationen:
NUB-Anträge 2022 für 2023

Das InEK hat Ende Januar die Entscheidungen des NUB-Verfahrens 2023 veröffentlicht. Von den unter der Federführung der Kommission Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der DGVS unter der Leitung von Jörg Albert, Stuttgart und Thorsten Brechmann, Bochum bereitgestellten 17 NUB-Anträgen erhielten 16 den „Status 1“, wurden also als NUB anerkannt. Krankenhäuser, die einen dieser NUB-Anträge gestellt haben, können zeitlich befristete Zusatzentgelte für diese Methoden vereinbaren. Wir danken herzlich allen Beteiligten für Ihr intensives Engagement!

Krankenhäuser haben bis zum 31. Oktober 2023 wieder die Gelegenheit, NUB Anträge an das InEK zu stellen. Um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen, haben Sie bis zum 31. August die Möglichkeit, Ihren NUB-Antrag bei uns einzureichen, der von der MKG-Kommission geprüft und ggf. als  Musterantrag für den offiziellen Antrag beim InEK zur Verfügung zur Verfügung gestellt wird. Senden Sie uns dafür Ihren Antrag an info@dgvs.de.

Folgend finden Sie zusammengefasst die NUB-Musteranträge inklusive der Prüfergebnisse (Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG), die die DGVS im Jahr 2023 sowie in den vorangegangenen Jahren bereitgestellt hat.

 

JahrThemaInEK NUB-StatusWord-FormatNUB-Format
2022/2023AszitespumpeAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023Avatrombopag Anerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023BezlotoxumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023BulevirtidAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023Elbasvir-GrazoprevirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023Givosiran Anerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023Glecaprevir-PibrentasvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023GolimumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023Ledipasvir/SofosbuvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023MagenschrittmacherAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023SofosbuvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023Sofosbuvir/VelpatasvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023Sofosbuvir/Velpatasvir/VoxilaprevirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023TeduglutidAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023Risankizumab subkutanAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023Risankizumab intravenösAnerkannt als NUBDownloadDownload
2022/2023Upadacitinib Antrag abgelehntDownloadDownload

 

Für den NUB-Antrag Darvadstrocel können qualifizierte Anwenderzentren direkt den Hersteller kontaktieren.

Folgend finden Sie zusammengefasst die Anträge inklusive der Prüfergebnisse der vorangegangenen Jahre sowie die letzten NUB-Musteranträge (Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG).

Prüfungsergebnisse Beantragung 2021

Die korrekte Abbildung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode (NUB) im deutschen DRG-System ist ein langfristiger Prozess. Seit 2008 betreibt die DGVS und ihre Mitglieder einen großen Aufwand, um diesem Ziel schrittweise näherzukommen. Auf dieser Seite finden Sie alle Musteranträge der DGVS aus dem Jahre 2021, sowie den jeweiligen InEK-Status.

JahrThemaInEK NUB-StatusWord-FormatNUB-Format
2021/2022AszitespumpeAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022Avatrombopag Anerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022BezlotoxumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022BulevirtidAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022DarvadstrocelAnerkannt als NUB
2021/2022Elbasvir-GrazoprevirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022Givosiran Anerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022Glecaprevir-PibrentasvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022GolimumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022Infliximab s.c.Antrag abgelehntDownloadDownload
2021/2022Ledipasvir/SofosbuvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022LusutrombopagAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022MagenschrittmacherAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022PemigatinibAnerkannt als NUB
2021/2022SofosbuvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022Sofosbuvir/VelpatasvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022Sofosbuvir/Velpatasvir/VoxilaprevirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022TeduglutidAnerkannt als NUBDownloadDownload
2021/2022Vedolizumab s.c.Antrag abgelehntDownloadDownload

Prüfungsergebnisse Beantragung vor 2020 und früher

Die korrekte Abbildung einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode (NUB) im deutschen DRG-System ist ein langfristiger Prozess. Seit 2008 betreibt die DGVS und ihre Mitglieder einen großen Aufwand, um diesem Ziel schrittweise näherzukommen. Auf dieser Seite finden Sie alle Musteranträge der DGVS aus den Jahren 2020 und früher, sowie den jeweiligen InEK-Status.

JahrThemaInEK NUB-StatusWord-FormatNUB-Format
2020/2021AszitesbehandlungAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021AvatrombopagAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021BezlotoxumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021BulevirtidAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021Elbasvir GrazoprevirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021GivosiranAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021Glecaprevir PibrentasvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021GolimumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021Ledipasvir SofosbuvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021MagenschrittmacherAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021SofosbuvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021Sofosbuvir VelpatasvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021Sofosbuvir Velpatasvir VoxilaprevirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021TeduglutidAnerkannt als NUBDownloadDownload
2020/2021UstekinumabAntrag abgelehntDownloadDownload
2020/2021Vedolizumab IntravenösAntrag abgelehntDownloadDownload
2019/2020AszitespumpeAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020BezlotoxumabAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020Elbasvir GrazoprevirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020Elektrostimulationssystem
zur Behandlung der
Gastroösophagealen Refluxkrankheit
Anerkannt als NUB für Fälle
mit einer Verweildauer von
weniger als 4 Tagen, für alle
anderen Fälle abgelehnt.
DownloadDownload
2019/2020Glecaprevir PibrentasvirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020GolimumabAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020Ledipasvir SofosbuvirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020MagenschrittmacherAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020SofosbuvirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020Sofosbuvir VelpatasvirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020Sofosbuvir Velpatasvir VoxilaprevirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020TeduglutidAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020UstekinumabAnerkannt als NUB DownloadDownload
2019/2020VedolizumabAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019AszitespumpeAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019BezlotoxumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2018/2019Elbasvir-GrazoprevirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019Elektrostimulationssystem zur Behandlung
der gastroösophagealen Refluxkrankheit
Anerkannt als NUB für Fälle
mit einer Verweildauer von
weniger als 4 Tagen, für alle
anderen Fälle abgelehnt.
DownloadDownload
2018/2019Glecaprevir-PibrentasvirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019GolimumabAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019Ledipasvir-SofosbuvirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019MagenschrittmacherAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019SofosbuvirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019Sofosbuvir-VelpatasvirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019Sofosbuvir-Velpatasvir-VoxilaprevirAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019TeduglutidAnerkannt als NUB DownloadDownload
2018/2019TofacitinibAntrag abgelehnt DownloadDownload
2018/2019UstekinumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2018/2019VedolizumabAnerkannt als NUB DownloadDownload
2017/2018AszitespumpeAnerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018BezlotuxumabEinzelfallentscheidung (Status 4)DownloadDownload
2017/2018Elbasvir-GrazoprevirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018Elektrostimulationssystem RefluxkrankheitAnerkannt als NUB für Fälle mit einer Verweildauer von weniger als 4 Tagen, für alle anderen Fälle abgelehnt.DownloadDownload
2017/2018Glecaprevir-PibrentasvirAnerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018GolimumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018Ledipasvir/Sofosbuvir
Anerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018MagenschrittmacherAnerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018Sofosbuvir
Anerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018Sofosbuvir/Velpatasvir
Anerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018Sofosbuvir/Velpatasvir/Voxilaprevir
Anerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018TeduglutidAnerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018UstekinumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2017/2018VedolizumabAnerkannt als NUBDownloadDownload
2016/2017AszitespumpeAnerkannt als NUBDownload
2016/2017BezlotoxumabAntrag abgelehntDownload
2016/2017Biliodigestive DiversionAnerkannt als NUBDownload
2016/2017DaclatasvirAnerkannt als NUBDownload
2016/2017Elbasvir/GrazoprevirAnerkannt als NUBDownload
2016/2017GolimumabAnerkannt als NUBDownload
2016/2017HotAXIOSAntrag abgelehntDownload
2016/2017Implantation eines MagenschrittmachersAnerkannt als NUBDownload
2016/2017Ledipasvir/SofosbuvirAnerkannt als NUBDownload
2016/2017ObeticholsäureAntrag abgelehntDownload
2016/2017Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir und DasabuvirAnerkannt als NUBDownload
2016/2017SimeprevirAnerkannt als NUBDownload
2016/2017SofosbuvirAnerkannt als NUBDownload
2016/2017Sofosbuvir/VelpatasvirAnerkannt als NUBDownload
2016/2017TeduglutidAnerkannt als NUBDownload
2016/2017UstekinumabAnerkannt als NUBDownload
2016/2017VedolizumabAnerkannt als NUBDownload
2015/2016biliodigestive DiversionAnerkannt als NUBDownload
2015/2016GolimumabAnerkannt als NUBDownload
2015/2016MagenschrittmacherAnerkannt als NUBDownload
2015/2016Ombitasvir-Paritaprevir-RitonavirAnerkannt als NUBDownload
2015/2016Peritoneovesikale PumpeAnerkannt als NUBDownload
2015/2016SofosbuvirAnerkannt als NUBDownload
2015/2016Sofosbuvir-LedipasvirAnerkannt als NUBDownload
2015/2016TeduglutidAnerkannt als NUBDownload
2015/2016VedolizumabAnerkannt als NUBDownload
2014/2015DeclatasvirAnerkannt als NUBDownload
2014/2015EndoBarrierAnerkannt als NUBDownload
2014/2015GolimubabAnerkannt als NUBDownload
2014/2015MagenschrittmacherAnerkannt als NUBDownload
2014/2015PeritoneoVesikalePumpeAnerkannt als NUBDownload
2014/2015SimeprevirAnerkannt als NUBDownload
2014/2015SofosbuvirAnerkannt als NUBDownload
2014/2015Sofosbuvir/LedipasvirAnerkannt als NUBDownload
2014/2015VedolizumabAnerkannt als NUBDownload
2013/2014Blutstillung PulverNicht gelistetDownload
2013/2014GolimumabAnerkannt als NUBDownload
2013/2014MagenschrittmacherAnerkannt als NUBDownload
2013/2014PeritoneoVesikalePumpeAnerkannt als NUBDownload
2013/2014StuhltransplantationNicht gelistetDownload
2012/2013Peritoneovesikaler Shunt mit
implantierter programmierbarer Pumpe (ALFA-Pumpe)
Anerkannt als NUBDownload
2012/2013Radiofrequenzablation GallenwegeNicht gelistetDownload
2011/2012Proteom-Analyse im Urin (UPA)Antrag abgelehntDownload
2010/2011Endoskopische Submukosa Dissektion (ESD)Antrag abgelehntDownload
2010/2011Implantierbarer Magenpulsgenerator, Tantalus (IPG)Nicht gelistetDownload
2010/2011MagenschrittmacherAnerkannt als NUBDownload
2010/2011Over the Scope Clip (OTSC)Nicht gelistetDownload
2010/2011Silibinin (Legalon SIL®)Antrag abgelehntDownload
2009/2010CatumaxomabAnerkannt als NUBDownload
2009/2010Sondenbasierte konfokale LaserendomikroskopieAntrag abgelehntDownload
2008/2009CatumaxomabAnerkannt als NUBDownload
2008/2009Cholangioskopie mit modular aufgebautem CholangioskopNicht gelistetDownload
2008/2009Impedanzmessung 24hAntrag abgelehntDownload
2008/2009Impedanz-Messung der SpeiseröhreAntrag abgelehntDownload
2008/2009Kontrastverstärkte SonographieAntrag abgelehntDownload
2008/2009MagenschrittmacherAnerkannt als NUBDownload
2008/2009PanitumumabAnerkannt als NUBDownload
2008/2009Radiofrequenzablation von
Barrett-Schleimhaut im Ösophagus (BarrX)
Antrag abgelehntDownload
2008/2009SorafenibAnerkannt als NUBDownload
2008/2009SunitinibAnerkannt als NUBDownload

Die DGVS begleitet das NUB Verfahren entsprechend der folgenden Kriterien:

NUB Prozedere bei Verfahren, die nicht unter §137h fallen

Für NUB-Anträge, die nicht unter den Paragrafen 137h fallen, erstellt die DGVS Musteranträge, wenn

Bedingungen

  • es sich um eine neue Behandlungsmethode handelt,
  • der medizinische Hintergrund der Behandlung nachvollziehbar ist
  • die Methode eine Innovation in der Behandlung von viszeralmedizinischen oder Stoffwechselerkrankungen darstellt.

Die Musteranträge entsprechen den aktuellen Anforderungen des INEK und werden mit Unterstützung der Projektpartner Inspiring Health/Dr. Braun erarbeitet.

Ablauf

  • Die Anträge werden ab Oktober für das Folgejahr auf der Webseite der DGVS zum Download zur Verfügung gestellt.
  • Deadline für das Einreichen der Anträge beim INEK ist der 31. Oktober.
  • Der NUB Status, den das INEK vergibt, wird jeweils im März des Folgejahres auf der Webseite der DGVS veröffentlicht

Die aktuellen NUB-Anträge und die Anträge der letzten Jahre finden sie im unteren Bereich dieser Seite.

NUB Prozedere bei Verfahren, die unter §137h fallen

Die auf §137h beruhende Verfahrensordnung bezieht sich auf Verfahren zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse („für die erstmalig eine Anfrage nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) von einem Krankenhaus gestellt wurde, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse im Sinne von § 137h Absatz 2 Satz 1 SGB V beruht, welche ein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept aufweisen und für die das anfragende Krankenhaus seinen gesetzlichen Übermittlungspflichten nachgekommen ist.“)

Dazu können Krankenhäuser im Benehmen mit dem Hersteller den G-BA über die wissenschaftliche Datenlage zu dem jeweiligen Produkt und seiner Anwendung informieren. Im Ergebnis wird das beantragte Verfahren einer der drei Kategorien zugeordnet werden:

Kategorien

  1. Nutzen hinreichend belegt,
  2. Nutzen noch nicht hinreichend belegt, Methode bietet aber Potential für eine erforderliche Behandlungsalternative,
  3. Kein Potential, Methode schädlich oder unwirksam. Stellt der G-BA kein Potenzial fest, kann es zum Leistungsausschluss kommen.

Vorgehen der DGVS

Für Methoden, für die der Hersteller nachweisen kann, dass

  • 1a) diese nicht unter die Risikoklasse IIb oder III fallen oder
  • 1b) diese laut G-BA-Stellungnahme nicht die Bedingungen des §137h SGB V erfüllen,
  • 2) das entsprechende 137h SGB V-Dossier bereits beim G-BA eingereicht wurde,
  • 3) eine NUB-Antragstellung bereits im Vorjahr erfolgte,

wird die MKG Kommission der DGVS NUB-Anträge erstellen bzw. deren Erstellung prüfen und ggf. auf der DGVS-Homepage veröffentlichen.

Für alle anderen Methoden, die unter dieses Verfahren fallen bzw. fallen können empfiehlt die DGVS das Beratungsangebot des GBA (‘Vorfeldabklärung’) vor der Antragstellung einer NUB in Anspruch zu nehmen. Die DGVS kann auf Anfrage einen Experten vermitteln, der bei der Zusammenstellung der wissenschaftlichen Daten unterstützen kann.

Hintergrundinformationen

Da von der Einführung einer neuen Therapie über die Etablierung eines entsprechenden Operationsschlüssels und dessen Verwendung bis hin zur Kalkulation einer DRG Zeit vergeht, existiert für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eine systemische Lücke, die von der Einführung dieser neuartigen Therapie bis zur Umsetzung der Innovation im DRG-System von drei oder mehr Jahren. Um eine frühzeitigere Berücksichtigung von hochpreisigen Produktinnovationen im System der DRG‑Fallpauschalen zu garantieren und die bestehende Finanzierungslücke zu schließen, hat der Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 KHEntgG den Vertragsparteien die Möglichkeit gegeben, zeitlich befristete Vergütungen für noch nicht mit den Fallpauschalen sachgerecht abgerechnete neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (sog. NUB-Entgelte) zu vereinbaren.

Die über das NUB-Verfahren zu vereinbarenden Entgelte besitzen eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr und gelten jeweils nur für das beantragende Krankenhaus. Die Entgelte für Innovationen sollen sachgerecht kalkuliert und dürfen nicht bereits durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen worden sein. Das Krankenhaus hat hierzu bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres die Möglichkeit, für ein neuartiges, üblicherweise hochpreisiges Verfahren einen Antrag beim InEK zu stellen. Aus der Prüfung der fristgerecht eingegangen Anträge resultieren folgende, neuerdings sechs Status:

  • Mit Status 1 werden diejenigen angefragten Methoden/Leistungen, welche die Kriterien der NUB-Vereinbarung erfüllen, bezeichnet. Für diese Methoden/Leistungen ist die Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Entgelts gemäß § 6 Absatz 2 KHEntgG zulässig.
  • Die mit Status 2 bezeichneten Methoden/Leistungen genügen den Kriterien der NUB-Vereinbarung nicht. Für diese Entgelte ist die Vereinbarung eines krankenhausindividuellen Entgelts gemäß § 6 Absatz 2 KHEntgG nicht zulässig.
  • Status 3 kennzeichnet angefragte Methoden/Leistungen, die innerhalb der festgesetzten Frist nicht vollständig bearbeitet werden konnten.
  • Den Status 4 weisen die angefragten Methoden/Leistungen auf, bei denen die mit der Anfrage übermittelten Informationen im Sinne des Verfahrens nach § 6 Absatz 2 KHEntgG nicht plausibel oder nicht nachvollziehbar waren. Für diese Anfragen liegen entsprechend keine Informationen nach § 6 Absatz 2 KHEntgG vor. Für mit Status 4 ausgewiesene Methoden/Leistungen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 5 KHEntgG können in begründeten Einzelfällen krankenhausindividuelle Entgelte vereinbart werden, soweit noch keine Budgetvereinbarung für das Folgejahr vorliegt.
  • Mit dem Status 11 (neu) sind gemäß § 6 Absatz 2 Satz 10 KHEntgG angefragte Methoden/Leistungen gekennzeichnet, die die Kriterien der NUB-Vereinbarung ab dem Zeitpunkt der Zulassung erfüllen.
  • Mit dem Status 41 (neu) werden die angefragten Methoden/Leistungen gekennzeichnet, die ab dem Zeitpunkt der Zulassung den Status 4 erhalten.

Die DGVS unterstützt das Antragsverfahren wie in den letzten Jahren durch ein Angebot von Musteranträgen, die durch Mitglieder der Kommission sowie externe Berater zusammengestellt worden sind.