Gemeinsam. Gastroenterologie. Gestalten.
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) wurde 1913 als wissenschaftliche Fachgesellschaft zur Erforschung der Verdauungsorgane gegründet. Heute vereint sie mehr als 6.500 Ärzt*innen und Wissenschaftler*innen aus der Gastroenterologie unter einem Dach. Mitglied der DGVS können alle interessierten Ärzt*innen oder Naturwissenschaftler*innen des Gebiets der Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, sowie Studierende der Humanmedizin werden.
- Sie positionieren sich in Ihrem Fachgebiet und werden Mitglied im größten nationalen Netzwerk für Gastroenterologie.
- Sie können sich in einer unserer Arbeitsgemeinschaften engagieren und bringen so sich selbst und die Gastroenterologie nach vorn.
- Sie profitieren von einer kostenfreien Teilnahme an unserer Jahrestagung.
- Sie profitieren von unserem inklusiven Abo der Zeitschrift für Gastroenterologie.
- Sie sind stets up to date durch unseren Newsletter und erhalten neueste Informationen aus erster Hand.
- Assistenzärzte profitieren von dem DGVS-Schnupperangebot und zahlen im ersten Jahr nur 65€ Mitgliedsbeitrag.
Interessierte füllen bitte den Online-Antrag aus oder senden den nebenstehenden Aufnahmeantrag inkl. der Lastschriftseinzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge ausgefüllt an die Geschäftsstelle.
Der BVGD versteht sich als berufspolitischer Partner der DGVS. Er engagiert sich in Bereichen, die Gastroenterologen bei einer ärztlichen Tätigkeit unmittelbar und persönlich betreffen. Dies gilt auch für wirtschaftliche Aspekte. Profitieren Sie von einer Mitgliedschaft im BVGD. Zum BVGD
1 nach dem ersten Jahr Übergang in den regulären DGVS Mitgliedsbeitrag
2 Als Mitglied der DGVS erhalten Sie spezielle Vergünstigungen und einen reduzierten Mitgliedsbeitrag bei der ESGE.
DGVS Mitgliedsbeiträge
Chefärzte/innen, leitende Ärzte/ innen und niedergelassene Kollegen/ innen
180,00 EUR
Oberärzte/innen, Fachärzte/ innen, Graduierte
140,00 EUR
Ärzte/innen in Weiterbildung
90,00 EUR
Studierende
20,00 EUR
Nicht berufstätige Mitglieder
(Sabbatical, sonstige Auszeiten, die mind. 6 Monate des Kalenderjahres umfassen)
Der Beitrag kann für den Zeitraum von max. 2 Jahren gewährt werden.
100,00 EUR
Mitglieder in Elternzeit von mehr als 4 Monaten (mit Nachweis): kostenlos für den Zeitraum eines Kalenderjahres *
beitragsfrei
Mitglieder im Ruhestand
Die Beitragsfreiheit gilt ab dem folgenden Kalenderjahr nach Eintritt in den Ruhestand. Voraussetzung ist eine Antragsstellung in der Geschäftsstelle.
beitragsfrei
*Beitragsfreiheit, die sich im laufenden Jahr ergibt, wird im nachfolgenden Jahr berücksichtigt.