Gemeinsam. Gastroenterologie. Gestalten.
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) wurde 1913 als wissenschaftliche Fachgesellschaft zur Erforschung der Verdauungsorgane gegründet. Heute vereint sie mehr als 6.500 Ärzt*innen und Wissenschaftler*innen aus der Gastroenterologie unter einem Dach. Mitglied der DGVS können alle interessierten Ärzt*innen oder Naturwissenschaftler*innen des Gebiets der Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten, sowie Studierende der Humanmedizin werden.
- Sie positionieren sich in Ihrem Fachgebiet und werden Mitglied im größten nationalen Netzwerk für Gastroenterologie.
- Sie können sich in einer unserer Arbeitsgemeinschaften engagieren und bringen so sich selbst und die Gastroenterologie nach vorn.
- Sie profitieren von einer kostenfreien Teilnahme an unserer Jahrestagung.
- Sie profitieren von unserem inklusiven Abo der Zeitschrift für Gastroenterologie.
- Sie sind stets up to date durch unseren Newsletter und erhalten neueste Informationen aus erster Hand.
- Assistenzärzte profitieren von dem DGVS-Schnupperangebot und zahlen im ersten Jahr nur 65€ Mitgliedsbeitrag.
Interessierte füllen bitte den Online-Antrag aus oder senden den nebenstehenden Aufnahmeantrag inkl. der Lastschriftseinzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge ausgefüllt an die Geschäftsstelle.
1 nach dem ersten Jahr Übergang in den regulären DGVS Mitgliedsbeitrag
2 Als Mitglied der DGVS erhalten Sie spezielle Vergünstigungen und einen reduzierten Mitgliedsbeitrag bei der ESGE.
DGVS Mitgliedsbeiträge
Chefärzte/innen, leitende Ärzte/ innen und niedergelassene Kollegen/ innen
180,00 EUR
Oberärzte/innen, Fachärzte/ innen, Graduierte
140,00 EUR
Ärzte/innen in Weiterbildung
90,00 EUR
Studierende
20,00 EUR
Nicht berufstätige Mitglieder
(Sabbatical, sonstige Auszeiten, die mind. 6 Monate des Kalenderjahres umfassen)
Der Beitrag kann für den Zeitraum von max. 2 Jahren gewährt werden.
100,00 EUR
Mitglieder in Elternzeit von mehr als 4 Monaten (mit Nachweis): kostenlos für den Zeitraum eines Kalenderjahres *
beitragsfrei
Mitglieder im Ruhestand
Die Beitragsfreiheit gilt ab dem folgenden Kalenderjahr nach Eintritt in den Ruhestand. Voraussetzung ist eine Antragsstellung in der Geschäftsstelle.
beitragsfrei
*Beitragsfreiheit, die sich im laufenden Jahr ergibt, wird im nachfolgenden Jahr berücksichtigt.