Finanzierung für Innovationen: NUB Anträge 2025 für 2026

Das InEK hat Ende Januar die Entscheidungen des NUB-Verfahrens 2025/2026 veröffentlicht. Von den unter der Federführung der Kommission Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der DGVS unter der Leitung von Jörg Albert, Stuttgart und Thorsten Brechmann, Bochum, bereitgestellten 22 NUB-Anträgen erhielten 21 den „Status 1“, wurden also als NUB anerkannt. Krankenhäuser, die einen dieser NUB-Anträge gestellt haben, können zeitlich befristete Zusatzentgelte für diese Methoden vereinbaren. Wir danken herzlich allen Beteiligten für Ihr intensives Engagement.

Die DGVS unterstützt antragstellende Krankenhäuser durch Zurverfügungstellung von NUB-Musteranträgen.

Bereits jetzt können Krankenhäuser für das Folgejahr bis zum 31. Juli 2026 ihre Entwürfe und Vorschläge für NUB Anträge der DGVS zur Verfügung zu stellen. Senden Sie uns dafür Ihren NUB Antrag an info@dgvs.de. Die Kommission Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der DGVS unter der Leitung von Jörg Albert, Stuttgart und Thorsten Brechmann, Bochum, mit Unterstützung durch Martin Braun, Dr. Martin Braun GmbH, Mannheim prüft anschließend alle eingegangenen Anträge und stellt sodann vereinheitlichte und optimierte Musteranträge zur Verfügung, die Sie wiederum für Ihren offiziellen Antrag beim InEK nutzen können.

Folgend finden Sie zusammengefasst die neuen NUB-Musteranträge (Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG), sowie die Anträge inklusive der Prüfergebnisse der vorangegangenen Jahre.

Prüfungsergebnisse Beantragung 2025

Die DGVS begleitet das NUB Verfahren entsprechend der folgenden Kriterien:

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