§ 1 Definition
Die Arbeitsgemeinschaften sind themenorientierte Zusammenschlüsse von Mitgliedern innerhalb der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten.
Die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften wird vom Vorstand und Beirat der DGVS auf Antrag beraten und ggf. veranlasst.
§ 2 Zweck
Die Arbeitsgemeinschaften fördern im Einklang mit der Satzung der DGVS die wissenschaftliche Forschungsarbeit, Fort- und Weiterbildung sowie die Entwicklung von Standards in der Diagnostik.
Die Arbeitsgemeinschaften arbeiten unter dem Dach der DGVS.
Die Arbeitsgemeinschaften können nach Abstimmung mit dem Vorstand der DGVS Veranstaltungen im Namen der DGVS durchführen.
§ 3 Arbeitsgruppensitzungen
Arbeitsgemeinschaften können auf der Jahrestagung der DGVS thematische Arbeitsgruppensitzungen durchführen. Die Sitzungen sind bis zum 31. März des Jahres bei dem jeweiligen Präsidenten anzumelden.
§ 4 Vorstand der Arbeitsgemeinschaften
Der Vorstand jeder Arbeitsgemeinschaft besteht aus einem Sprecher und einem stellvertretenden Sprecher, die auf dem Gebiet, mit dem sich die Arbeitgemeinschaft befasst, innerhalb Deutschlands tätig sein müssen. Der stellvertretende Sprecher der vorangegangenen beiden Jahre fungiert als Sprecher in den darauf folgenden zwei Jahren. Wahlen erfolgen anlässlich der Jahrestagung der DGVS durch die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft auf die Dauer von zwei Jahren. Nach Bestätigung durch den Vorstand und den Beirat der DGVS gilt der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft als offiziell eingesetzt.
Alle Sprecher müssen Mitglied der DGVS sein.
§ 5 Wissenschaftlicher Beirat
Jede Arbeitsgemeinschaft erhält auf Antrag der Mitglieder einen Wissenschaftlichen Beirat, der vom Vorstand und Beirat der DGVS eingesetzt wird.
§ 6 Mitglieder
Über Aufnahme neuer Mitglieder entscheiden die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich in Verbindung mit der Jahrestagung der DGVS statt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Sprecher, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Sprecher geleitet.
§ 8 Fortschrittsbericht
Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft berichtet auf Einladung des Sekretärs dem Beirat der DGVS einmal jährlich mündlich über den Inhalt seiner Tätigkeit.
Beschluss des Vorstands der DGVS, 05. Juli 2005
In der Fassung von Oktober 2009