Stellungnahme der DGVS
In die Hybrid-DRG werden große Erwartungen gesetzt, da eine spezielle sektorengleiche Vergütung am ehesten mit dem Herauslösen einer DRG aus der stationären Versorgung hin zu einer Behandlung, die unabhängig von einer Übernachtung verrechnet und vergütet wird, erreicht wird.
Nachdem die Selbstverwaltungspartner an einer fristgerechten Umsetzung in der ersten Jahreshälfte gescheitert sind, hat das BMG am 21. September einen Vorschlag für eine „Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) vorgestellt.
Für eine erweiterte Leistungsauswahl werden im Referentenentwurf bereits Leistungen aus DRGs, die im Wesentlichen durch die Erbringung von endoskopischen Leistungen definiert sind, vorgesehen. Hier finden sich endoskopische Eingriffe an den Gallenwegen (ERCP; H41D, H41E) und andere endoskopische Leistungen (G47B, G67A, G67B, G67C, G71Z).
Die vom BMG vorgeschlagenen Änderungen des §115f (PflStudStG), auch nicht im AOP-Katalog enthaltene Leistungen in die Hybrid-DRG aufnehmen zu können, ist zu begrüßen, muss aber im Einzelfall medizinisch sinnvoll sein und entsprechend geprüft werden.
In ihrer Stellungnahme formuliert die DGVS konkrete Vorschläge zur Aufnahme von Prozeduren in diesen Leistungsbereichen.
Kontakt

Prof. Dr. med. Heiner Wedemeyer
Präsident der DGVS 2023 – 2025
Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie
Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
Carl-Neuberg-Str. 1
30625 Hannover

Prof. Dr. med. Jörg Albert
Vorstand Gesundheitsökonomie 2023 – 2025
Klinik für Gastroenterologie, gastroenterologische Onkologie, Hepatologie und Infektiologie
Klinikum Stuttgart – Katharinenhospital
Kriegsbergstr. 60
70174 Stuttgart

PD Dr. med. Petra Lynen Jansen
Geschäftsführung
DGVS
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie,
Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten
Olivaer Platz 7
10707 Berlin