Strukturvoraussetzungen für die gastroenterologische Endoskopie
Operative Leistungen in der gastroenterologischen Endoskopie können in vielen Fällen ambulant durchgeführt werden und bedürfen in anderen Fällen einer stationären Überwachung.
In allen Fällen muss das Komplikationsmanagement in einem stationären Versorger möglich sein. Beispiele sind hier die interventionelle Koloskopie (EMR: endoskopische Mukosaresektion) und die Endoskopie der Gallenwege (ERCP: endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatographie). Beide Leistungen sind seit vielen Jahren im AOP (Ambulantes Operieren)-Katalog enthalten. Allerdings konnte sich eine ambulante Leistungserbringung in den letzten Jahren bei diesen Operationen nicht durchsetzen, da u. a. Strukturvoraussetzungen nicht erfüllt sind und eine spezialisierte Ausbildung in diesen Techniken an stationären Zentren beheimatet ist.
Im Hinblick auf die sektorenübergreifende Versorgung hat die DGVS Voraussetzungen struktureller, prozeduraler und personeller Art definiert, um ein qualitätssicherndes Leistungsangebot zu ermöglichen.