Wie kann eine Überführung der DRGs in eine Hybrid-DRG und eine Kostenkalkulation gelingen?

Mit Einführung des § 115f SGB V ist die Voraussetzung für eine „spezielle sektorengleiche Vergütung“ (Hybrid-DRG) geschaffen. Leistungen, die unter die spezielle sektorengleiche Vergütung fallen, sind in der Hybrid-DRG-Vereinbarung benannt, die Ende März überarbeitet und wesentlich erweitert wurde und die erstmals auch gastroenterologische Leistungen wie die endoskopischen Punktionen und die ERCP inklusive Stentwechsel enthält.

Eine belastbare Abschätzung der Auswirkungen auf die Leistungs- und Vergütungsstruktur der Krankenhäuser ist derzeit noch nicht möglich. Vorrausetzung für eine sachgerechte Kalkulation ist eine klar definierte, die strukturellen und personellen Anforderungen berücksichtigende Überführung geeigneter DRGs in eine Hybrid-DRG.

Die medizinischen Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Erbringung endoskopischer Leistungen haben wir in Leitlinien und Strukturpapieren dargelegt und die strukturellen, prozeduralen und personellen Voraussetzungen, unter denen selektierte endoskopische Eingriffe ambulant erbracht werden können, definiert.

In Kooperation mit der inspiring-health GmbH haben wir jetzt eine Auswirkungsanalyse durchgeführt, in der die bisher stationären gastroenterologisch-endoskopische (GAEN)-Fälle in einer Matrix der zukünftigen Hybrid-DRG vs. dem ambulanten Operieren (AOP) oder einer stationären Behandlung zugeordnet wurden.

Unsere Studie analysiert die Umsetzung der sektorenübergreifenden Leistungserbringung nach Hybrid-DRG Verordnung unter Berücksichtigung der medizinischen Rahmenbedingungen und der Kostendaten der § 21 Krankenhausdaten.

Im Ergebnis ist nach unserer Auffassung eine Zuordnung von Leistungen ohne die Einbeziehung von Fachexperten äußerst schwierig. Die Fallzuordnung anhand willkürlicher Kontextfaktoren erhöht die Komplexität, ohne die Qualität der Zuordnung nachweislich zu erhöhen und muss weiterentwickelt werden.

Eine Kostenanalyse kann aus den bekannten stationären Kosten ebenfalls abgeleitet werden und muss als Grundlage für den Hybrid-DRG-Katalog 2025 dienen.

Zur Auswirkungsanalyse der DGVS

Kontakt

Albert

Prof. Dr. med. Jörg Albert

Vorstand Gesundheitsökonomie 2023 – 2025

Klinik für Gastroenterologie, gastroenterologische Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Pneumologie
Katharinenhospital Klinikum Stuttgart
Kriegsbergstr. 60
70174 Stuttgart

COI

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Petra+Lynen RSF6176

PD Dr. med. Petra Lynen Jansen

Geschäftsführung

DGVS
Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie,
Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten

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