Forderung der DGVS eines von Qualität und Patienten-Fürsorge geleiteten Vorgehens bei der Neuordnung der sektorenübergreifenden Versorgung im Abgleich des AOP und der Hybrid-DRG
Gastroenterologisch-endoskopische Leistungen werden in überwiegendem Anteil ambulant erbracht. Für die ambulante, sektorenübergreifende oder stationäre Erbringung endoskopischer Leistungen müssen strukturelle, prozedurale und personelle Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen hat die DGVS detailliert dargestellt und publiziert.
Nun steht eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Leistungserbringung auch bei endoskopischen Leistungen an. Hierzu nimmt die DGVS gemeinsam mit der ALGK und dem bng erneut Stellung und schlägt konkrete neue Zuordnung von Leistungen zu einer Erstattung nach § 115 SGB V vor.
Zur Stellungnahme gegenüber dem BMG, der DKG, der KBV, dem GKV Spitzenverband und dem VLK
Kontakt
Prof. Dr. med. Jörg Albert
Vorstand Gesundheitsökonomie 2023 – 2025
Klinik für Gastroenterologie, gastroenterologische Onkologie, Hepatologie und Infektiologie
Klinikum Stuttgart – Katharinenhospital
Kriegsbergstr. 60
70174 Stuttgart
Prof. Dr. med. Ludger Leifeld
Vorsitzender Kommission Qualität
Medizinische Klinik III
Allgemeine Innere Medizin und Gastroenterologie
St. Bernward Krankenhaus
Treibestr. 9
31134 Hildesheim
Prof. Dr. med. Thomas Frieling
Medizinische Klinik II – Gastroenterologie
Helios Klinikum Krefeld
Lutherplatz 40
47805 Krefeld
Dr. med. Ulrich Tappe
Innere Medizin Abt. Gastroenterologie
St. Barbara-Klinik Hamm-Heessen
Am Heessener Wald 1
59073 Hamm